Nennung Stoppelfeldrennen Oldendorf/Luhe
Die aktuelle Nennung wird hier kurzfristig veröffentlicht.
Stand: 31.07.2025
Nennung Klassen 1 bis 6 (PKW) und Schrauberrennen
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen:
1. Ich leiste den Anordnungen der Rennleitung strikt folge.
2. Für die von mir verursachten Schäden an meiner, einer anderen Person oder sonstigen Gegenständen übernehme ich die volle und alleinige Haftung.
3. Als Teilnehmer verpflichte ich mich, während des Rennens eine Blutalkoholkonzentration von 0,0 einzuhalten und nicht unter Einfluss weiterer fahrtüchtigkeitshemmenden Substanzen zustehen. Der Veranstalter behält sich vor, dieses stichprobenartig am Renntag zu kontrollieren.
4. Im Fahrerlager halte ich Schrittgeschwindigkeit. Unter meinem Fahrzeug liegt zum Schutz gegen austretende Betriebsstoffe eine dichte Kunststoffplane. Eventuelle Verunreinigungen melde ich unverzüglich der Rennleitung.
5. Ich beseitige mein Fahrzeug vom Rennplatz bis spätestens 22:00 Uhr und verlasse den Platz im Fahrerlager im sauberen Zustand. Im Gegenzug erhalte ich mein Platzpfand zurück.
6. Ich trage während des Rennens wenigstens Handschuhe, einen Integralhelm und einen Nackenschutz. Zusätzlich ist ein Rennoverall erwünscht. Ich bin während der Fahrt und des laufenden Rennens angeschnallt - Im Notfall kann ich mein Fahrzeug jedoch schnell und sicher zu mindestens zwei Seiten verlassen.
7. Die Fahrerbesprechung ist verpflichtender Bestandteil der Startzulassung. Sie gibt abschließende Erläuterungen zum Reglement und legt den Rennablauf fest.
8. Am Vorstart dürfen ich und mein Fahrzeug vom aufgerufenen Rennen ausgeschlossen werden.
9. Im Alter von 16 bis 18 Jahren darf ich nur im Junior-Cup starten. Mein Fahrzeug hat eine maximale Leistung von 75PS – bin ich älter als 18 Jahre alt, jedoch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, gilt die gleiche Leistungsbegrenzung.
10. Jedes Team hat im Fahrerlager einen Feuerlöscher vorzuhalten.
11. Das Crashen in die Fahrertür eines anderen Fahrerzeugs ist verboten und führt unweigerlich zur Disqualifikation.
12. Jeder Überschlag eines Fahrzeuges sowie der Umstand eines auf der Seite liegengebliebenen Fahrzeugs führt zum Rennabbruch.
Rennablauf
Es gilt, in mehreren Läufen einen abgesteckten Rundkurs aus stehendem Start in kürzester Gesamtzeit zu befahren. Die Rennen werden in Gruppen mit bis zu sechs Fahrzeugen nebeneinander auf der Startgeraden, die in Rennstrecke mündet, begonnen. Nach drei absolvierten Umläufen des Rundkurses erfolgt beim Überfahren der Ziellinie die Zeitnahme.
Der Rennbetrieb beginnt nach erfolgreicher Anmeldung und Abnahme mit einer Testrunde für alle Fahrer im gemäßigten Tempo. Die Rennstrecke wird stets über die Fahrerlagergasse verlassen.
Alle Läufe werden nach Klassen sortiert gestartet. Die Reihenfolge des ersten Laufs wird durch Auslosen aus vermischten Anmeldungen wahllos sein. Ab dem zweiten Lauf werden die Startgruppen anhand der Zeit aus dem vorangegangenen Lauf ermittelt. Zum Rennen wird per Lautsprecherdurchsage aufgerufen und die Fahrer finden sich dazu umgehend am Vorstart ein.
Durch eine zeitliche Sortierung haben abwechselnd die langsamen sowie die schnellen Fahrer die Möglichkeit, nach dem Bahndienst auf einer geebneten Strecke zu fahren. Der Bahndienst erfolgt nach einem Durchgang aller Klassenläufe.
Start und Runden
Gestartet wird mit einer Startampel nach Abfrage des Starters „Fertig?“. Zum Start wird sie auf Grün geschaltet und es ertönt gleichzeitig eine Hupe/ein Horn. PKWs fahren drei Runden in jedem Lauf. Die gefahrenen Runden werden durch eine Rundenampel angezeigt. Nach der dritten Runde zeigt die Rundenampel Rot. Beim Überfahren der Ziellinie, was ergänzend durch den Starter mit einer schwarz-weiß-karierten Flagge angezeigt werden kann, wird die Zeit genommen. Danach erfolgt im gedrosselten Tempo die Rückfahrt ins Fahrerlager in der Fahrerlagergasse, wobei andere Teilnehmer nicht zu behindern sind. In der Fahrerlagergasse und im Fahrerlager ist Schritttempo einzuhalten.
Wertung und Platzierung
Aus allen Läufen werden bis zu drei schnellste Zeiten zusammengenommen nach Klassen gewertet. Gewonnen hat der Fahrer mit der geringsten Gesamtzeit aus seinen Läufen, die in die Wertung einfließen. Die übrigen Zeiten werden als Streichergebnis notiert. Werden am Renntag 3 oder 4 Läufe durchgeführt, wird den Fahrern 1 Streichergebnis zugesprochen. Gibt es 5 oder mehr Läufe, werden die 2 langsamsten Zeiten gestrichen.
Erreicht ein Fahrer weniger als 2 (bei 3 oder 4 Läufen) bzw. 3 (bei 5 oder mehr Läufen) Zeiten, kann er nicht in die Wertung aufgenommen werden. Bei Zeitgleichheit in der Gesamtwertung entscheidet die schnellere Zeit eines Einzellaufs die Platzierung.
Die Anzahl der zu fahrenden Läufe ist tagesabhängig. Bei zu schlechtem Wetter oder anderen unvorhergesehenen Einflüssen behält der Veranstalter es sich vor, den Rennbetrieb vorzeitig zu beenden.
Zeitstrafen
Für unten gelistete Vergehen wird von der Rennleitung eine Straf-Zeit auf die Lauf-Zeit addiert und der Fahrer mit besonderer Kennzeichnung im Aushang informiert. Wird die betroffene Lauf-Zeit zum Streichergebnis, wird auch die verhängte Straf-Zeit nicht zur Gesamt-Zeit addiert.
Frühstart: 3 Sekunden
Abkürzen oder Verlassen der Rennstrecke: 5 Sekunden
Vermeidbarer Kontakt wie Abdrängeln, Anschieben, Auflaufenlassen etc.: 5 Sekunden
Rasen oder Proberennen im Fahrerlager oder Fahrerlagergasse: 10 Sekunden
Missachtung von Flaggen- oder Ampelsignalen 10 Sekunden
Diese Liste kann von der Rennleitung situativ ergänzt werden
Gefahrenstellen und Rennabbruch
Gefahrenstellen in einem Streckenabschnitt - z.B. liegengebliebene Fahrzeuge oder Wrackteile - werden vom Streckenpersonal mit der Gelben Flagge angezeigt. Im Gefahrenbereich ist das Tempo zu drosseln und andere Teilnehmer sind nicht zu überholen. Fahrer in lediglich stehen- oder steckengeblieben Fahrzeugen, die ansonsten abschleppfähig sind, dürfen sich nicht abschnallen oder den Helm abnehmen, bis ihr Lauf vorüber ist.
Wenn die Rote Flagge während des Rennens geschwenkt wird, hat jeder Fahrer auf der Rennstrecke
stehenzubleiben wo er sich befindet und nicht weiterzufahren, bis er vom Streckenpersonal weitere Anweisungen erhält. Die Rennleitung gibt die Wiederaufnahme des Rennbetriebs bekannt.
Verursacher eines Rennabbruchs erhalten für den Lauf ein Streichergebnis. Bei Opfern einer Unsportlichkeit, die in Überschlag oder Liegenbleiben auf einer Fahrzeugseite resultierte - und somit zum Rennabbruch führte -, entscheidet die Rennleitung über eine mögliche Laufwiederholung.
Schrauberrennen
Die „Schrauber“ fahren ohne Klasseneinteilung einen Lauf, wenn der Tageszeitplan es erlaubt. Der schnellste gewinnt. Anmeldung erfolgt im Laufe des Renntages nach Bekanntgeben durch Lautsprecherdurchsage. Alle fahrzeugbaulichen Vorgaben, allgemeinen Sicherheitsbestimmungen und der Haftungsausschluss gelten auch für „Schrauber“.
Urkunde
Jeder Teilnehmer der Klassen 1 bis 6 bekommt eine Urkunde. Voraussetzung ist, dass er genügend gültige Zeiten gefahren und somit in die Wertung gekommen ist.
Ausfall
Der Ausfall eines Fahrzeugs ist umgehend der Rennleitung mitzuteilen.
Fahrzeugbauliche Vorgaben:
1. Die Bremsen und ein Schalldämpfer müssen funktionstüchtig sein.
2. Als Sicherheitsgurt muss ein Hosenträgergurt ordnungsgemäß verbaut sein.
3. Alle Glasteile müssen vom Fahrzeug entfernt werden. Kunststoffscheiben sind zugelassen. Im Bereich der Frontscheibe und Fahrerseitenscheibe muss ein engmaschiges Gitter befestigt sein.
4. Die Batterie muss fest verankert sein. Es muss eine Polabdeckung vorhanden sein.
5. Es dürfen sich im Fahrzeug keine losen, spitzen oder scharfkantigen Teile befinden.
6. Ein Tank muss fest eingebaut und gegen Steinschlag geschützt sein. Die Anbindung von Zu- und Rücklauf muss verschraubt, gelötet oder verschweißt sein. Eingeklebte Leitungen sind unzulässig.
7. Ein Überrollkäfig, der die A- und B-Säulen verstärkt, sowie eine Beckenstrebe im Bereich des Fahrers müssen eingebaut sein. Die Türen des Fahrzeugs dürfen nicht entfernt werden.
8. Die Ölwanne muss großflächig gegen Steinschlag geschützt sein.
9. Die Wahl der Felgen und Bereifung ist frei. Doppelbereifung und Ketten sind verboten.
10. Es müssen vorne und hinten stabile Abschleppösen vorhanden und unverkennbar zugänglich sein.
11. Die Startnummer muss von allen Seiten deutlich lesbar sein. Zusätzlich muss ein Schild mit der Startnummer auf dem Dach angebracht sein.
12. Abweiser und Stoßstangen dürfen die Kontur des Fahrzeuges nicht überragen. Rammbügel sind verboten.
13. Am Motor, Kühl- und Kraftstoffsystem dürfen keine Undichtigkeiten auftreten.
14. Verläuft das Kühlsystem durch das Fahrzeuginnere, darf der Fahrer nicht durch austretende Flüssigkeit gefährdet werden.
15. Ein schneller und sicherer Ausstieg zu mindestens zwei Seiten wird nicht behindert.
16. Es muss ein Bremslicht im Inneren des Fahrzeugs (von außen gut sichtbar) angebracht werden.
17. Es darf keine Deko (Kuscheltiere o.ä.) am Fahrzeug angebracht werden.
18. Für Fahrzeuge den Spezialklassen sowie Fahrzeuge mit Heckantrieb gilt es, hinten einen Spritzschutz gegen aufgewirbelten Dreck anzubringen. Freistehende angetriebene Räder sind ebenso mit einem Spritzschutz versehen.
19. Werden bei der Überprüfung oder während der Veranstaltung Mängel am Fahrzeug festgestellt, so kann der Ausschluss vom Rennen erfolgen. Das Startgeld wird nicht erstattet.
Die Abnahme der Fahrzeuge wird am Vorabend des Renntages von 17:00 bis 19:00 Uhr und am Renntag von 6:30 bis 8:00 Uhr durchgeführt.
Klasseneinteilung und Vorgaben
Jugendklasse:
Serienfahrzeuge bis 75 PS, Motorcode muss gut lesbar sein
Klasse bis 80 PS:
Serienfahrzeuge bis 80 PS (Front- oder Heckantrieb), Motorcode muss gut lesbar sein
Klasse über 80 PS:
Serienfahrzeuge über 80 PS (Front- oder Heckantrieb)
Klasse Allradantrieb:
Allradgetriebene Serienfahrzeuge, offene Leistung
Klasse Spezial PKW:
Es muss ein PKW-Karosserie verwendet werden. Motor, Antrieb und Achsen sind freigestellt.
Klasse Spezial Buggy:
Eigenbauten (Gitterrohrrahmen); Motor, Antrieb und Achsen sind freigestellt.
In den Serienklassen dürfen Achsaufnahme Punkte sowie Lage und Art des Antriebes nicht verändert werden. Der Verbau von anderen Motoren desselben Herstellers ist erlaubt.
Haftungsausschluss:
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen:
- den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer
- Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
- Den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen; gegen:
- die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
- den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/in, Mitfahrer/in gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (Training, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Haftung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Nennung bitte in Druckbuchstaben ausfüllen!
Geschlecht: Männlich ⃝ / Weiblich ⃝
Name: Vorname:
Geburtsdatum Tag: Monat: Jahr:
Str. & Haus-Nr.:
PLZ & Ort:
Fahrzeug Herst.: Typ: Leistung: PS
Start-Nr.: Teamname:
E-Mail:
Zutreffende Klasse bitte ankreuzen: ⃝ Schrauberrennen
⃝ Junior-Cup (Kl.1) ⃝ Bis 80 PS (Kl.2)
⃝ Über 80 PS (Kl.3)
⃝ Spezial Pkw (Kl.4) ⃝ Allradantrieb (Kl.5) ⃝ Spezialfahrzeuge Buggy(Kl.6)
Verstöße gegen obige Bestimmungen können eine Disqualifizierung und den Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge haben. Durch meine Unterschrift erkenne ich die obigen Sicherheitsbestimmungen, fahrzeugbauliche Vorgaben und den Haftungsausschluss an. Ich willige ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen dieser Anmeldung an den Veranstalter übergeben werden, sowie für die Kontaktaufnahme zwecks Anmeldung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum o.g. Zweck bis auf Widerruf verarbeitet werden dürfen. Die DSGVO stellt die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung dieser Daten dar.
Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Bildern und Namen
Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich zudem einverstanden, dass der Verein Faslamsbrüder Oldendorf/Luhe e.V. im Rahmen des Motorsportevents Bilder und Namen von mir auf der Vereinswebsite sowie in Zeitungen veröffentlichen darf. Ich bin mir bewusst, dass diese Veröffentlichung zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung erfolgt.
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Unterschrift Teilnehmer/in
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Unterschrift Erziehungsberechtigte/r